Beratung zur Sanierung eines Altbaus und je nach zu erwartenden Kosten ein Umbau zu einem KfW Effizienzhaus, wenigstens jedoch die Einhaltung nach EnEV 2009
Objekt: MFH (Eckhaus) mit ca. 560 m²
Erwartete Leistungen:
- Wärmeberechnung
- Vorschlag für optimierte Bauausführung unter Berücksichtigung der vorhandenen Bausubstanz
- Kosten-Nutzen-Analyse
Das Objekt befindet sich in Erfurt Nord einer bis jetzt eher unbeliebten Lage.
Je nach Ergebnis der Kosten-Nutzen-Analyse
- Unterstützung bei Beantragung Fördermittel (KFW)
- Bestätigung der fachgerechten Ausführung (KfW Nachweis)
Berater muss Sachverständiger im Sinne der KfW Förderrichtlinien sein:
Wer ist als Sachverständiger zugelassen?
Ein Sachverständiger im Sinne der Förderrichtlinien ist ein im Bundesprogramm "Vor-Ort-Beratung" oder vom Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. zugelassener Energieberater oder eine nach § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV) Ausstellungsberechtigte Person.
Bisher ist noch nicht klar, ob das Objekt überhaupt saniert wird. Dies hängt u.a. von dem Ergebnis der Analyse ab. Je nach Ergebnis knüpft sich idealerweise (aber nicht notwendig) im Anschluss an die Beratung ein Bauantrag, und die Bauleitung. Dies ist jedoch nicht Ausführung von diesem Angebot.
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