Eine Couch, bestehend aus zwei Teilen, insgesamt ca. 250 cm und eine dazugehörige kleine Sitzecke, ca. 100 cm ist aus der Wohnung (Parterre) abzuholen, zur BSR zu transportieren und dort zu entsorgen.
Die Couch und die Sitzecke sind beide in gutem Zustand.
Archiv für Entsorgung, Beseitigung