Bau der Doppelgarage als Anbau an ein EFH: (z.Zt. ist dies ein PKW Stellplatz) Wände: 17,5cm KSV Mauerwerk, Zementputz 2cm, Dachflächen: Stahlbeton / Flachdach nach statischen Erfordernissen.Bodenplatte Beton gem. Erfordernissen.
Rückseite hat eine Öffnung für eine Tür, sowie ein Fenster (das Fenster sowie die Tür wird vom Auftraggeber gestellt bzw. separat an Sie bezahlt) (Das Garagentor wird durch Hörmann eigebaut und ebenfalls durch den Auftraggeber bezahlt)
Nutzfläche: 4,45 + 6,01/2 x 5,65 = 29,55qm
umbauter Raum 4,80+6,40/2x6,00=33,60qm x (2,58+0,18) = 92,74m³
Ein Küchenfenster muß zugemauert werden, da die Garage vor diesem erstellt wird.
Vor der Garage muß in der Breite dieser Garage eine Dränage erstellt / verbaut und an die Dachentwässerung angeschlossen werden.
Die auf dem Bild zu sehende kleine Mauer mit Tür muß entfernt und entsorgt werden.
Auftrag muß sachgemäß und fachkundig vorgenommen werden. Nur qualifizierte Handwerker und Dienstleister bekommen den Auftrag.
Der Auftragnehmer haftet für eventuelle Mängel sowie für eigens verursachte Beschädigungen an dem Wohnhaus und den zugehörigen Bestandteilen. Der vereinbarte Preis gilt als Festpreis inkl. Mehrwertsteuer. Sollten Mängel an dem erstellten Gewerken festgestellt werden, müssen diese innerhalb von 3 Werktagen ohne weitere Berechnung nachgebessert werden. Die Abnahme erfolgt durch den planenden Architekten.
Bei fachgerechter Ausführung erfolgt Barzahlung bei Abnahme.
Vielen Dank für Ihre Angebote!
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