Der Ausbau einer Wohnung ist zu begutachten.
Die Wohnung befindet sich in einer alten Stadtvilla mit zwei Wohneinheiten, sie hat eine Grundfläche von 132 m².
Sie wurde komplett entkernt.
Es wurde ein neues Bad eingebaut. Die Dielen wurden abgeschliffen, Wände wurden verputzt. Elektrik wurde erneuert.
Teilweise wurden Fenster ausgetauscht.
Diese Arbeiten wurden durch die damaligen Mieter durchgeführt, die dafür sehr viel Geld erhalten haben. Leider wurden die Arbeiten nicht fachgerecht durchgeführt.
Ich möchte in einem gerichtlich verwertbaren Gutachten klären lassen, ob die getätigten Investitionen den Bauzustand der Wohnung wiedergeben.
Es sollte ein beglaubigter Sachverständiger das Gutachten erstellen. Dies wird auf alle Fälle bevorzugt.
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