Wir haben Baumaßnahmen durchgeführt, von denen uns nicht bekannt war, das diese genehmigungspflichtig sind.
Hier das Schreiben der Bauaufsicht Siegen, dessen erfolgreiche Abarbeitung Auftrag sein wird:
"Sehr geehrter Herr Hees,
vielen Dank für die Übersendung der Fotos.
Die aufgrund der Beanchrichtigung des Kreises Siegen- Wittgenstein erfolgte örtliche Überprüfung am 02.02.2012 hat ergeben, dass auf Ihrem Grundstück xxxx xx verschieden baugenehmigungpflichtige Maßnahmen durchgeführt wurden.
Für die folgenden Maßnahmen ist der erforderliche Bauantrag in mindestens 2-facher Ausfertigung vorzulegen.
1. Errichtung einer überdachten Terrasse mit Unterkellerung
2. Umbau der bisherigen Loggia in Ess- und Wohnraum
3. Umbau- und Verlegung des Hauseingangbereichs
4. Errichtung von Stützmauern > 2,00 m ( an der Straße und auf dem Baugrundstück ) und geländeveränderungen im Grenzbereich
Der Bauantrag ist von einem Architekten zu erstellen.
Die folgenden Unterlagen sind dabei vorzulegen:
a. Aktueller katasteramtlicher Lageplan im M. 1 / 500 mit Eintragung der Baumaßnahmen gem. BauPrüf VO
b. Bauantragsformular
c. Bauzeichnungen im M. 1/ 100 für alle Maßnahmen ( Grundrisse, Ansichten , Schnitte etc. )
d. Baubeschreibung
e. Angabe der Herstellungskosten ,des umbauten Raums, der zusätzlichem bzw. geänderten Wohn- und Nutzflächen
f. Vorlage der Statik für alle Baumaßnahmen
STADT SIEGEN Seite 2
g. Wärmeschutznachweis gem. EneV ( bei Umbau Loggia und Hauseingang )
h. Statistischer Erhebungsbogen
i. Zum besseren Verständnis empfehle ich ( sofern vorhanden ) Fotos beizufügen, die die Situation des Bestandes wiedergeben.
Für Rückfragen diesbezüglich stehe ich Ihnen bzw. Ihrem Architekten jederzeit gerne zur Verfügung.
Der notwendige Bauantrag sollte kurzfristig spätestens jedoch bis zum 27.02.2012 eingereicht werden.
Sollte ich bis zu diesem Zeitpunkt keine weitere Nachricht bzw. einen Bauantrag erhalten, sehe ich mich zu meinem Bedauern gezwungen die Unterlagen ordnungsbehördlich zu fordern.
Ich hoffe jedoch, dass diese Maßnahme nicht notwendig sein wird.
Es handelt sich bei den von Ihnen ausgführten Pflanzsteinmauern natürlich um Stützmauern und nicht um eine Einfriedung.
Aber auch diese Stützmmauern sind genehmigungspflichtg und bedürfen eines statischen Nachweises. Zusätzlich ist bei diesen Baumaßnahmen noch eine Absturzsicherung anzubringen. Diese sollte ebenfalls in den Plänen dargestellt werden."
zu1.) Auf das Fundament wurde eine Feuchtigkeitssperre aus Dachpappe ähnlichem Material verlegt. Der Holzlagerbereich ist von den Aussenmaßen 3,75m x 4 m. Die Wände bestehen aus Bims-Hohlblocksteinen HBL 4 16 DF 24 cm und HBL 8 DF 24 cm. Nach 8 Steinreihen ist eine Lage mit U-Steinen verbaut, in denen ein Ringanker vergossen wurde. In den Stürzen wurden fertige Stürze mit einbetoniert die seitlich jeweils 20cm aufliegen. In dem Holzlager sind jeweils Zwischenwände eingezogen worden, so das 3 jeweils 1,01m breite Bereiche geschaffen wurden. Als Decke des Holzlagers und gleichzeitig Boden von einem Teil der Terrasse wurde im Abstand von max. 50cm 10 x 12 cm Konstuktionsbalken aus Fichte verarbeitet. Darauf sind Holzdielen aus Douglasie in Stärke 2 cm verlegt. Die Terrasse hat eine Fläche von 3,75m x 7,5m. Die Brüstung ist ca. 1m hoch gemauert. Darüber wurden alte Fenster eingesetzt. Die Stützen sind aus 10 x 12 cm Fichtebalken im Fensterbereich und 9 x 9 cm Konstruktionsbalken im weiteren Teil der Terasse. Die Dachbalken sind Leimbinder 9 x 18 cm und haben einen Abstand von max. 1m.
zu 2. und 3.) Für 2. und 3. gibt es statische Berechungen von einem Statiker. Weiterhin sind wir in Besitz von Energetischen Berechnungen der Dämmung von Fassade und Fenster. Hier muss jedoch vor Abgabe des Angebotes durch den Auftragnehmer geprüft werden ob diese so ausreichen sind! Dateien sind dieser Ausschreibung angehängt.
zu 4.) Die Stützmauern sind mit der ersten Steinreihe auf Fels gegründet. Darüber wurde zum Ausgleich Beton verarbeitet. Die Mauern sind leicht nach Innen geneigt und untereinander verklebt. Hinter den Mauern wurde drainagefähiges Material verdichtet.
Die hier angehängte Kostenaufstellung ist auf die Rechnungen begründet und kann nachgewiesen werden. Aus Datenschutzrechtlichen Gründen (zu viele Adressen) haben wir diese nicht mit angehängt.
Weiter liegt uns die Bauakte mit allen weiteren statischen Berechungen von Erstellung des Hauses in Kopie vor. Darin enthalten sind weiter die Pläne des Hauses in Kopie.
Nach erfolgreichem Bescheid durch die Bauaufsicht wird umgehend das Honorar bezahlt.
Bei Fragen bitte anschreiben! Auch können gerne weitere Fotos übermittelt werden!
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