Sie müssten Baumkletterer sein, der den Baum stückweise heruntersägt. Das Holz soll auf dem Grundstück verbleiben, die Äste müssten abtransportiert werden. Eine Fällgenehmigung ist vorhanden, die Arbeiten müssten bis zum 28.2.12 erledigt sein.
Archiv für Garten, Landschaftsarbeiten