Fällen einer Weide auf dem Hof des Hauses
in Rostock.
Fällgenehmigung liegt vor
Ersatzpflanzung erfolgt nicht, d.h. der Baumstubben muss nicht herausgeholt werden. Die Fällung sollte so erfolgen , dass übergepflastert werden kann.
Archiv für Garten, Landschaftsarbeiten