Für ein Neubauvorhaben sind während der Herrichtung des Baugrundes 21 Fichten (Höhe ca. 15 m) zu fällen.
Die Bäume stehen in der Nähe eines Zaunes, der während der Fällarbeiten demontiert werden muss.
Für den Fall der Bäume steht aureichend Platz zur Verfügung.
Die Arbeiten können jederzeit beginnen, müssen aber bis spätestens 29.02.2012 abgeschlossen sein.
Im einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen:
- ca. 40 m Stabmattenzaum demontieren und nach Beendigung der Arbeiten wieder aufstellen
- 21 Fichten fällen und entästen, Stammholz verbleibt beim Eigentümer
- 21 Baustümpfe ausbaggern und entsorgen
- Astwerk entsorgen
- gerodete Fläche wieder herstellen, Mutterboden liegt vor Ort.
Archiv für Garten, Landschaftsarbeiten