Auf einem unbebauten Grundstück muss ein
Streifen von 2,5 Metern Breite und ca. 25,0 Metern Länge freigeschnitten werden (Brombeersträucher und ähnliches).
Der entstehende Strauchschnitt muss nicht mitgenommen werden. Er kann auf dem Rest des Grundstücks verbleiben.
Archiv für Garten, Landschaftsarbeiten