Wir benötigen für ein Gerichtsverfahren, das in Spanien geführt werden soll, diverse Unterlagen (Arztberichte, Rechnungen, Rezepte, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Gehaltsabrechnungen,...) die vom Deutschen ins Spanische übersetzt werden müssen. Es handelt sich um 36 Seiten (überwiegend Arztneirezepte und Arztberichte), mit zirka 8000 Wörten (die Zahl haben wir einem Angebot eines spanischen Übersetzungsbüro entnommen). Die Übersetzung muss von einem für das spanische Gericht zugelassenen Übersetzer ausgeführt werden.
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