130 m² großes Einfamilienhaus von Innen mit weißer Wandfarbe streichen, sofern nicht andere Farbe unten im Text genannt wird. Raufasertapeten und Farbe werden in Absprache von uns auf unsere Kosten beschafft. Im Übrigen siehe Text (unten III.)
Das Haus besteht aus EG und OG und ist zum Zeitpunkt der auszuführenden Arbeiten leerstehend, beheizt und frei zugänglich. Zu streichen wären alle Decken, alle Wände, alle Flure, alle Zimmer außer Bad. Tapeten - wo vorhanden -von Decken und Wänden entfernen (s. Text).
I. Erdgeschoss
1. Windfang, Flur EG, Treppenaufgang zum OG, Flur OG
Tapeten entfernen
Verputzen und streichen
2. Wohnzimmer (keine Tapeten vorh.)
Streichen (z. Zt. orange)
Grundfläche 38 m²
3. Küche
Streichen (z. Zt. taubenblau, soll taubenblau bleiben)
4. Hauswirtschaftsraum (keine Tapeten vorh.)
Streichen
Grundfläche 6 m²
5. WC
Tapete entfernen, ggf. verputzen, streichen
Grundfläche: 2,5 m²
II. Im OG
Drei Zimmer, Grundfläche jeweils ca. 14 m², mit Dachschrägen aus Holz,
Tapeten entfernen
Decken und Wände mit Raufaser tapezieren
streichen
III. Sonstiges
Boden, Fenster- und Türrahmen, Schalter, Türen, Steckdosen, Fußleisten, Fensterbänke, etc. sind geeignet abzudecken, rückstandsfrei abzukleben oder zu demontieren. Bohrungen in den Wänden sind zu schließen (spachteln). Farbflecken und Abdeckmaterial sind nach dem Streichen zu entfernen und abmontierte Teile wieder anzubringen.
Der Auftragnehmer entsorgt Müll nach dem Streichen komplett selbst. Sämtliche Werkzeuge werden vom Auftragnehmer gestellt.
Im Auktionsendpreis sind Materialien (mit Ausnahme Farbe und Raufasertapete), Lohn- und Fahrtkosten, Mehrwertsteuer sowie evtl. sonstige Nebenkosten enthalten und versteht sich als Festpreis.
Die Arbeiten sind fachgerecht auszuführen. Festgestellte Mängel an den Malerarbeiten werden ohne weitere Berechnung nachgebessert. Ausdrückliche Abnahme durch den Auftraggeber ist erforderlich. Die Bezahlung erfolgt nach erfolgreicher Abnahme.
Die Arbeiten sollten bis spätestens 20. Dezember 2011
abgeschlossen sein.
Teilnahmevoraussetzung: Betriebe mit Eintragung in die Handwerksrolle.
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