Hausflur und Treppenhaus streichen
Hausflur-EG: 9,54m x 2,46m mit Haustüre, Hoftüre, eine Wohnungszugangstüre und Kellerabgang, 4,10m hoch mit Treppen zum 1.OG,
Hausflur - Treppe mit 5 Steigungen - Zwischenodest mit einer Wohnungszugangstüre - Treppe mit 8 Steigungen - Zwischenpodest mit 2 Kunststoff-Fenstern zum Hof - Treppenlauf mit 8 Steigungen - 1.OG mit 2 Wohnungszugangstüren, ab dem 1.OG ist der Treppenraum 4,81m x 2,46m groß.
1.OG - Treppenlauf mit 8 Steigungen - Zwischenpodest mit 2 Kunststoff-Fenstern zum Hof - Treppenlauf mit 8 Steigungen - 2.OG mit 2 Wohnungszugangstüren, auch im 2.OG ist der Treppenraum 4,81m x 2,46m groß. Höhe 1.OG bis 2.OG ca. 3,30m,
Das Treppenhaus ist bis zur Decke des 2.OG zu streichen
Auch die Unterseiten und Wangen der Treppenläufe (5 Treppenläufe mit je 8 Stufen) und Treppenauge sind zu streichen. Die Treppenläufe sind glatt geschalt. Im Bereich des Anschlusses der Treppenläufe an die Treppenhauswand ist die Unterseite der Treppenläufe auf eine Breite von ca. 10cm vorher mit gipsfreier Spachtelmasse glatt zu spachteln, Hier ist derzeit der Rohbeton sichtbar.
Ausführung der Malerarbeiten einschl. Gerüst, Farbe (Keim Biosil) wird gestellt, Wenn Grundierungen oder Haftvermittler erforderlich (Wände mit Kalk-Gipsputz geputzt, Podeste geputzt, Treppenläufe aus Beton glatt geschalt) so sind diese vom Bieter einzukalkulieren. Es wird nur die Farbe Keim Biosil gestellt. Grundierungen müssen auf die gestellte Farbe abgestimmt sein.
Archiv für Maler, Lackierer