Es handelt sich hierbei um einen 5000 l-Erdtank. Nach Umstellung auf Gas muss der Tank ordnungsgemäß stillgelegt werden.
Der Tank befindet sich neben dem Gebäude, unterhalb eines Carports.
Eine Bescheinigung zur Vorlage beim Landkreis ist erforderlich.
Archiv für Entsorgung, Beseitigung