Der Auftraggeber hat sich die Ausschreibung zuletzt am 26.05.2012 angesehen.
Es gelten die AGB, die ich akzeptiere.
Für unsere Hochzeit am 14.07.2012 suchen wir eine/n professionelle/n, kreative/n und erfahrene/n Fotografen/Fotografin. Voraussetzungen: Entsprechende fachliche Qualifikationen, professionelle digitale Ausrüstung (für Innen- sowie Außenaufnahmen in höchster Qualität) und Referenzfotos. Sie sollten schon Hochzeitsfotos/-reportagen erstellt haben und ein „gutes Auge“ dafür haben, Menschen gut in Szene zu setzen. Anforderungen: Vor der standesamtlichen Trauung die um 12.00 Uhr in Wendelstein stattfindet sollen ein paar Bilder von der Braut u. Bräutigam gemacht werden.Fotos während der Trauung im Standesamt...und ein paar Fotos nach der Trauung..Brautpaar, Gruppenfoto...Aufwand ca.1 -1 1/2 Std. Als Angebotspreis bitten wir um einen Festpreis der folgende Leistungen beinhaltet: - Beratung im Vorabgespräch incl. Ablaufplan - An- und Abfahrtskosten - Arbeitszeit am Hochzeitstag vor Ort (1-1,5 Std) - professionelle Nachbearbeitung und Bildbearbeitung der Fotos (inkl. Arbeitszeit hierfür) - Bereitstellung sämtlicher Bilder (ca. 100 Bilder) in höchster Auflösung/Qualität auf CD/DVD als JPEG (max. Auflösung/Detailstufe, kein Kopierschutz, keine Wasserzeichen oder sonst. Anbringungen auf den Fotos) - Einfallsreichtum bei schlechtem Wetter. - Materialkosten - Mehrwertsteuer - Lieferung bzw. Versand der CD/DVD - Nutzungs- und Eigentumsrechte gehen nach Auftragsabwicklung vollständig, uneingeschränkt und unwiderruflich auf den Auftraggeber über (auch eigenständige Vervielfältigung) - die Fotos dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Brautpaares veröffentlicht werden - keine versteckten Kosten zusätzlich, alle erbrachten Leistungen sind im Preis inbegriffen! - Druck von rd. 5-10 von uns ausgewählten Hochzeitsfotos in bester Qualität - Bei Ausfall des Fotografen ist vom Auftragnehmer für gleichwertigen Ersatz zu gleichen Leistungen zu sorgen.
Fairer Wettbewerb im Handwerk:
Die Teilnahme an Handwerksausschreibungen ist nur noch möglich, wenn Gewerbe-/Handwerkskarte der HWK bzw. Eintragung in die Handwerksrolle bei MyHammer nachgewiesen wurden.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Hilfe.
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Adressangaben des Anbieters
sind in Prüfung.