Es gelten die AGB, die ich akzeptiere.
In einer im 1. OG in Hannover-Linden (Nord) gelegenen Wohnung soll der vorhandene Holzboden (35 m²) im Flur sowie zwei Zimmern aufgearbeitet werden.
Dieser Holzboden wurde bereits irgendwann einmal geschliffen, d.h. es ist kein "Ochsenblut-Lack" mehr drauf.
Folgende Leistung ist vom Auftragnehmer (AN) zu erbringen:
- vor derm Schleifen sind die Nägel zu versenken
- Holzboden 3-fach maschinell schleifen
- Holzboden 3-fach formaldehydfrei versiegeln (alternativ ölen)
Zum Leistungsumfang des AN gehört ebenfalls:
- Staubabsaugung während der Schleifarbeiten einschließlich Entsorgung Schleifstaub
- ggf. Ausspacheln von offenen Fugen mit Schleifstaub
- Schutz von Fensterrahmen, Wänden, Fensterbänken, Installationen, Heizkörpern etc. durch Folie o.ä. vor Verunreinigungen
Eingesetzte Hilfsmittel wie Folien, Versiegelungen etc. sind nach Abschluss des Arbeiten durch den AN zu entsorgen (Kosten trägt der AN).
Nach erfolgter Aufarbeitung des Holzbodens muss dieser wieder nebelfeucht gewischt werden können, ohne dass Wasser in die Zwischenräume eintreten kann.
Vertragsgrundlage ist die VOB/B in der aktuellen Fassung.
Es ist vom AN anzugeben welche Versiegelung bzw. welches Öl verwendet wird.
Besichtigungen sind nach Absprache möglich.
Fairer Wettbewerb im Handwerk:
Die Teilnahme an Handwerksausschreibungen ist nur noch möglich, wenn Gewerbe-/Handwerkskarte der HWK bzw. Eintragung in die Handwerksrolle bei MyHammer nachgewiesen wurden.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Hilfe.
* kürzeste Entfernung (Luftlinie)
Adressangaben des Anbieters
sind in Prüfung.