Es gelten die AGB, die ich akzeptiere.
In unserem neuen, alten Haus (1907) sollen die originalen Holzdielen, abgeschliffen und neu versiegelt werden. Dabei handelt es sich um ca. 95 m² in 6 Räumen. Dazu kommt das Treppenhaus mit 4 Absätzen (ebenfalls originale Holzdielen), und ca. 50 m² Fertigparkett in 3 Räumen, das mind. eine kleinere Schadstelle hat.
Nach Abschluss der Arbeiten sollen die Bodenbeläge ein neuwertiges Erscheinungsbild haben.
Folgende Arbeiten sollten im Angebot beinhaltet sein:
1. Professionelles Abschleifen der Böden in mehreren Schleifgängen inkl. Staubabsaugen während der Schleifarbeiten
2. Ggfs. ausbessern von defekten Stellen
3. Feinschliff des Bodens
4. Dreifache Versiegelung mit evtl. Grundierung und hochwertigem, abriebfestem, kratzunempfindlichen, schadstofffreiem Parkettlack mit hochglänzender Oberfläche
5. Polieren der Böden
Ich erwarte vom Auftragnehmer sorgfältige, fachgerechte Ausführung, daß nach Beendigung der Arbeiten die Böden wieder feucht gewischt werden kann, ohne dass Wasser in die Zwischenräume eintreten kann.
Hochwertige und fachgerechte Arbeit wird vorausgesetzt. Ausführungen erfolgen nach einschlägigen Regeln des deutschen Handwerks sowie den zutreffenden Normen. Gewährleistung nach gesetzlichen Vorschriften und VOB.
Für alle Arbeiten gilt:
Alle Maschinen, Werkzeuge und Materialien (wie z.B. Lack und Folien, Pinsel, Abroller, Klebestreifen, etc.) werden vom Auftragnehmer gestellt und sind im Angebotspreis enthalten, ebenso wie Lohnkosten, Fahrtkosten, Mehrwertsteuer und sonstige Nebenkosten.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen dass Fensterrahmen, Wände, Fensterbänke, Installationen, Heizkörper etc. durch Folie o.Ä. vor Verunreinigungen geschützt werden.
Genutzte Hilfsmittel wie Folien, Versiegelungen etc. sind nach Abschluss mitzunehmen und ohne Kosten für den Auftraggeber zu entsorgen.
Die Arbeiten sind mit Gewährleistung sauber und fachgerecht auszuführen.
Abnahme der Leistungen erfolgt durch den Auftraggeber!
Nachbesserungen müssen unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Frist von fünf Arbeitstagen nachgebessert werden. Diese Nachbesserungen sind in vollem Umfang vom Auftragnehmer inkl. aller dafür anfallenden Kosten zu übernehmen!
Die Zahlung erfolgt in bar oder per Überweisung je nach Vereinbarung nach mängelfreier Abnahme.
Der Angebotspreis ist ein Festpreis inkl. Mehrwertsteuer.
Eine Besichtigung ist nach Absprache möglich, keine separate Vergütung der Besichtigung!
Die Ausführung muss Anfang April erfolgen.
Fairer Wettbewerb im Handwerk:
Die Teilnahme an Handwerksausschreibungen ist nur noch möglich, wenn Gewerbe-/Handwerkskarte der HWK bzw. Eintragung in die Handwerksrolle bei MyHammer nachgewiesen wurden.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Hilfe.
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