Von einer Holztreppe (BJ 1928, 14 Stufen) soll verklebter Teppichbelag von Tritt- und Setzstufe entfernt werden.
Wenn möglich sollen Treppenstufen anschliessend naturbelassen verbleiben. Alternativ soll neuer Teppich auf der Treppe verlegt werden (Neuverlegung ist nicht Teil der Ausschreibung)
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