lt. HU Prüfbericht sind folgende Mängel am Fahrzeug zu reparieren:
Betriebsbremsanlage hinten: Wirkung einseitig, Abweichung über dem Toleranzwert.
Feststellbremsanlage Wirkung einseitig, Abweichung über dem Tolernzwert.
Fahrtrichtungsanzeiger: vorne Glühlampen ausgeblichen.
Korrosion: links und rechts Schweller - schwächt bei Nichtbehandlung die tragende Struktur.
Laut einer ersten Einschätzung müssen hinten die Scheiben und Backen erneuert werden und die Handbremse entsprechend eingestellt werden. Bei den Blinkern sind nur die beiden Glühlampen zu wechseln. An den Schwellern müssen Schweissarbeiten durchgeführt werden.
WICHTIG: Da der Wagen schwarz ist, reicht es aus die Schweller mit Unterbodenschutz einzustreichen. Optik ist völlig egal, nur TÜV muß er wieder kriegen.
Fotos und Kopien des GTÜ Prüfberichts faxe oder maile ich gern auf Anfrage zu. Für Rückfragen stehe ich jederzeit gern zur Verfügung. Bitte kurz Anfragen ich rufe dann zurück.
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