Eine Leichtbauwand Größe ca. 4 m x 2,50 m soll entfernt werden und an anderer Stelle, ca. 1,5 m neben dem altem Standort wieder errichtet werden. Die Wand dient als reiner Sichtschutz, sie fungiert als Trennwand zwischen Wohnzimmer und Kammer. Es ist kein Wärme-, oder Schallschutz o.ä. erforderlich. Sie soll nur fest stehen und tapeziert werden können. Ein Staubschutz soll bei den Arbeiten vorgesehen werden.
Angebote bitte nur nach vorheriger Ansicht der Wand.
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