Zur Eröffnung eines Blumenfachgeschäfts in Oberbayern wird
bis Ende Januar ein Logo gebraucht.
Es soll als 4c, 2c und s/w Version bereitgestellt werden
Zudem soll es:
a) vektorbasierend sein
b) im Stil reduziert (vgl. Fachverand deutscher Floristen
siehe fdf.de)sein
c) möglichst die stiliserten Gestaltungselemente; Blüte, See, Alpenkamm und Name als Schriftzug aufnehmen.
In der Entwicklung sollen ein oder zwei Korrekturstufen enthalten sein.
Die Rechte zur Nutzung des Logos werden uneingeschränkt an den Auftraggeber übertragen.
Das volle Honorar wird im Erfolgsfall bezahlt, d.h. wenn es dem Auftraggeber wirklich gefällt und er es verwendet.
Andernfalls bezahlt der Auftraggeber einer Aufwandsentschädigung in Höhe von Euro 50 Euro.
Diese Klausel soll lediglich sicherstellen, dass wir nicht einen Entwurf akzeptieren müssen der uns nicht gefällt und wie dann wieder von vorne beginnen müssen.
Wir versuchen damit nicht uns einen billigen Entwurf zu erschleichen...
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