Wegen Umzug ist meine ca.59qm (2 Zimmer, Flur, Küche, Bad, Abstellkammer) Wohnung mit weißer Farbe - auf Untergrund Raufaser- vor der Übergabe an den Nachmieter weiß zu streichen. Der Leistungsumfang beinhaltet dabei sowohl das Streichen der Wände als auch der Decken (Bad ist ca. 1,80 m hoch gefliest). Fenster, Türen und Heizkörper müssen nicht gestrichen werden. Einige wenige (vorauss. 4 Stück) Dübellöcher sind zu schließen. Voraussichtlich sind nicht alle Wände bzw. Decken zu streichen, da diese noch o.k. oder vor Kurzem renoviert (Küche). Hier erfolgt Absprache, ggf. bei Vorbesichtigung.
Die Wohnung ist ab 26.10. leer, d.h. die Arbeiten sind ab 26.10. möglich. Sämtliche Arbeiten sind bis 29.10.10 abends abzuschließen.
EINE VORBESICHTIGUNG IST GERNE NACH ABSPRACHE MÖGLICH.
Weiterhin gilt:
1. Der Auftragnehmer liefert sämtliche Arbeitsmaterialien und -utensilien, sowie die notwendigen Abdeckungen, Klebebänder etc. und führt die Arbeiten fachgerecht aus.
2. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Fensterrahmen, Wand- und Bodenfliesen, Fußleisten, Fensterbänke, Sanitärobjekte, Installationen, etc. durch Folie bzw. Malerflies o.ä. vor Verunreinigungen geschützt werden. Steckdosen und Schalter sind abzukleben oder ab- und wieder anzumontieren.
3. Die Raufasertapeten sind zu übermalen und dürfen nicht beschädigt werden.
4. Genutzte Hilfsmittel, wie Folien, Farbeimer, etc. sind nach Abschluss mitzunehmen und eigenständig zu entsorgen.
5. Sämtliche Werkzeuge und alle erforderlichen Materialien (Folien, Pinsel, Farbe, etc.) werden vom Auftragnehmer gestellt und sind im Auktionspreis enthalten; ebenso sind alle Lohnkosten, Fahrtkosten, Mehrwertsteuer und evtl. sonstige Nebenkosten im Auktionspreis enthalten.
6. Ausführungen erfolgen nach einschlägigen Regeln des deutschen Handwerks sowie den zutreffenden Normen.
7. Die Abnahme der Leistungen erfolgt durch den Auftraggeber. Mängel müssen ohne weitere Berechnung unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb der nächsten drei Arbeitstage nachgebessert werden.
8. Die Arbeiten sollten im Block ausgeführt werden und spätestens bis zum 29.10.10 abends fertig gestellt sein. Die Wohnung ist während des gesamten angegebenen Zeitraums leer stehend. Die Arbeiten können im angegebenen Zeitraum deswegen auch in mehreren Arbeitsintervallen (z.B. jedes Zimmer separat oder Abkleben und Weißeln separat) durchgeführt werden.
9. Nach unbeanstandeter Abnahme der Arbeit wird sofort bar oder per Überweisung bezahlt.
Archiv für Maler, Lackierer