Insgesamt soll eine Fläche von etwa 115 m2 gestrichen werden. Diese verteilt sich auf drei Räume (Küche, Schlafzimmer, Kinderzimmer).
Schlafzimmer:
Im Schlafzimmer sollen 2 Wände -insgesamt ca. 22 m2 Fläche- einheitlich in orange gestrichen werden. Bisher sind diese weiß gestrichen. Die Decke soll nicht gestrichen werden.
Kinderzimmer
Das Kinderzimmer hat eine Wandfläche von insgesamt ca. 45 m2. Davon ist eine Wand bereits mehrfach (mindestens 2 x) in einem dunklen Rot gestrichen. Hier sollen alle Wände mit einem hellen Grün gestrichen werden. Auch hier ohne Decke. (siehe Bild 1).
Küche
Die Küche (Fotos 2, 3 und 4) soll komplett (inkl. Decke) gestrichen werden. Die Gesamtfläche inkl. Decke beträgt ca. 46 m2. Davon hat die Decke etwa eine Fläche von 12,5 m2. Eine Wand (ca. 13,5 m2) ist bereits gelb vorgestrichen und soll auch diesmal im gleichen Farbton gestrichen werden. Die restlichen Wände und die Decke sollen weiß gestrichen werden. In einer Ecke ist die Tapete z.T. defekt (Foto 2). Wenn notwendig, sollte dies ausgebessert werden. Z. Z. ist die Küche mit einer Einbauküche ausgestattet (Hängeschränke etc.). Diese müssen geeignet abgedeckt werden.
Für alle Räume gilt:
Einige wenige Löcher müssen fachgerecht verputzt werden.
Folgende Arbeitsvorbereitungen müssen getroffen werden:
Boden & Fußleisten, Fenster- & Türrahmen, Heizkörper etc. geeignet abdecken / abkleben. Schalter und Steckdosen entfernen und nachher wieder montieren.
Nachbearbeitungen: Abdeckmaterialien nach dem Streichen entfernen, ggfs. Farbflecke entfernen, alle Abfälle entsorgen.
Der Auftraggeber stellt die Farben grün, gelb und orange. Der Auftragnehmer stellt die Farbe weiß. Sämtliche notwendigen Werkzeuge und Materialien (z. B. Folie, Farbe) werden vom Auftragnehmer gestellt und sind im Preis enthalten. Ebenso sind alle Lohn- und Fahrtkosten, Mehrwertsteuer und evtl. sonstige Nebenkosten enthalten. Die Arbeiten sind fachgerecht auszuführen. Sollten Mängel an den Arbeiten festgestellt werden, müssen diese ohne weitere Berechnung nachgebessert werden. Der vereinbarte Preis gilt als Festpreis.
Bitte machen Sie uns einen Festpreis für die genannten Arbeiten. Die Auftragsausführung kann (muss aber nicht) kurzfristig erfolgen. Wir sind da sehr flexibel.
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