Die Wohnung ist neu zu streichen. Die Angebotsspanne ist kurz, da die Wohnungsabnahme am 24. März erfolgen soll.
Eckdaten:
- 50 qm Wohnfläche (inkl. Bad und Küche)
- 2 Zimmer, Flur, 1 Bad mannshoch gefliest, Küche mit Fliesenspiegel
- Wohnung ist leer
- leider fleckig weiß gestrichen
Nicht erforderlich sind:
- Dübellöcher schließen
- Fenster, Türen und ähnliches zu streichen
- Tapeten entfernen
Die Arbeiten sind sach- und fachgerecht auszuführen.
Die Böden (PVC und Fliesen), Steckdosen, Bodenleisten, Fenster, Türen, Heizkörper, Lichtschalter müssen fachgerecht abgedeckt werden. Das Abdeckmaterial muss nach dem Streichen entfernt werden, ggf. sind Farbflecken und Verunreinigungen zu entfernen, Abfälle sind zu entsorgen.
Die Innenwand-Farbe ist vom Auftragnehmer zu stellen und muss von geeigneter Qualität sein (voll deckend, nicht abblättern etc.). Die Wohnung soll weiß gestrichen werden.
Sämtliche Werkzeuge und Utensilien (Farbe, Malerwerkzeug, Abdeckplanen, etc.) werden vom Auftragnehmer gestellt und sind im Preis enthalten, ebenso alle Lohn- und Fahrtkosten und evtl. sonstige Nebenkosten. Der Auftragnehmer haftet für eventuelle Mängel der Malerarbeiten (unsauberes Arbeiten, Flecken etc.). Der Auftragnehmer haftet auch für Beschädigungen der Wohnung, die er verursacht hat.
Der vereinbarte Preis gilt als Festpreis inkl. Mehrwertsteuer. Sollten Mängel an den Malerarbeiten festgestellt werden, müssen diese ohne weitere Berechnung nachgebessert werden. Abnahme durch den Auftraggeber ist erforderlich. Bezahlung erfolgt nach Abnahme.
In der Rechnung soll Material und Arbeitsleistung getrennt ausgewiesen werden.
Archiv für Maler, Lackierer