Eine alte Backstein-Hofmauer, ca. 8m breit und ca. 8m hoch weist mehrere Schäden auf, die sehr KURZFRISTIG (bis Mitte März 2011) zu beseitigen sind:
1) An der oberen Ecke ist die Mauer aufgrund von Efeu-Bewuchs und Frostschäden ausgebrochen. Diese Stelle ist entweder auszubessern/aufzumauern oder teilweise abzureissen (ca. 1 qm). Im Falle eines Teilabrisses sind die neu entstehenden Kanten sehr sauber zu verputzen und ggf. gegen weiteren Feuchtigkeitseintritt zu sichern.
Die betreffende Stelle ist auf den Fotos genau erkennbar.
2) Die Mauer ist in drei Bereiche unterteilt. Der untere Bereich wurde von den Hausbewohnern verputzt. Dieser Putz wirkt stabil und kann beibehalten werden. Der mittlere Bereich ist vor langer Zeit verputzt worden. Dieser Bereich ist an vielen Stellen schadhaft und muss ausgebessert werden, so dass ein ähnlicher Eindruck entsteht wie bei dem unteren Bereich.
3) Der obere Bereich der Mauer besteht aus "nackten" Backsteinen. Die Fugen dieser Backsteinmauer sind in den vielen Jahrzehnten ihres Bestehens ausgewaschen worden. Einzelne Steine fehlen. Hier sind die tiefen, ausgewaschenen Fugen so mit Mörtel zu füllen, dass die Stabilität der Mauer wieder sichergestellt werden kann.
Die Verfugung ist so vorzunehmen, dass der optische Eindruck der alten Backsteinmauer bewahrt wird (also keine Mörtel-Schmierereien)
4) Die Efeu-Reste, die den Schaden oben links hervorgerufen haben, sind zu entfernen
5) Falls ein Teilabriss statt einer Ausbesserung vorgenommen wird (siehe Punkt 1), so sind die abgerissenen Mauerteile zu entsorgen und ggf. die zum Vorschein kommenden Metallstreben des ehemaligen Geländers zu grundieren/streichen.
6) Auf der Straßenseite sind ebenfalls kleine Ausbesserungen am Putz erforderlich (siehe Bilder)
Zur Information: die Mauer grenzt an einen öffentlichen Weg (Fußweg bzw. Treppenaufgang zur Brückenrampe).
Zur Arbeit an der Hofseite der Mauer ist seitens des Auftragnehmers ein Gerüst aufzustellen oder ein Hubwagen zu benutzen. Die Arbeit auf einer Leiter ist nicht möglich.
Die Arbeiten sind fachmännisch auszuführen.
WICHTIG: Die Arbeiten müssen aufgrund der Einsturzgefahr SEHR KURZFRISTIG ausgeführt werden. DIE AUSFÜHRUNG MUSS MITTE MÄRZ ABGESCHLOSSEN SEIN!!!
Über die Arbeiten muss eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer geschrieben werden.
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