Das Bauamt möchte von uns vor Baubeginn des Dachausbaues folgende Nachweise von einem staatlich anerkannten Sachverständigen haben.
§ 68(2) i.V. mit § 85(2) Satz 1 BauO NRW.
Standsicherheitsnachweis (geprüft)
Wärmeschutznachweis (aufgestellt oder geprüft)
Schallschutznachweis (aufgestellt oder geprüft)
Statik etc. vom Architekten liegt vor. Was genau brauchen Sie?
Zudem müssen wir einen Sachverständigen bennnen der stirchprobenhaft die Bausausführung kontrolliert.
(Der angegeben Preis soll nicht zur Orientierung dienen)
Archiv für Planung, Beratung