Es soll ein sehr großer Nussbaum gefällt werden. Der Baum ist geschätzte 15-20 m hoch und steht schief in eine Richtung geneigt, in die er nicht fallen gelassen werden kann, an der Grundstücksgrenze.
Er muß von oben her zerstückelt werden. Die Gegenrichtung der Schräglage ist zum Stücke herablassen oder Abwerfen frei. Das Holz kann, muss aber nicht entsorgt werden.
Es ist auch nicht möglich mit Fahrzeugen näher als 20 - 25 Meter an den Baum heranzukommen.
Vom Auftragnehmer wird erwartet, dass er gegen etwaig von ihm verursachte Schäden versichert ist und die Haftung übernimmt.
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