Dank My Hammer muss ich die Ausschreibung leider nochmal reinstellen (die Verlängerung wurde vom System nicht angenommen :-( und das Service Center ist nicht in Lage eine Verlängerung händisch einzufügen)...
Also nochmal:
Wir benötigen einen Architekten, Bauingenieur o.ä. der für unseren geplanten Dachausbau (ca. 120 qm) zu einer vermietbaren Einliegerwohnung ( Wohnzimmer, 2 Schlafzimmer, Bad, Küche (ggf. auch Kücheninsel im Wohnzimmer sowie ggf. noch ein weiteres Arbeitszimmer) alle erforderlichen Schritte bis zur Erteilung des Baugenehmigung zum Festpreis (Auktionspreis) durchführt.
Folgende Schritte sind durchzuführen/inklusive:
-Einholen, zusammenstellen aller nötigen Unterlagen (Pläne des Dachgeschosses liegen vor)
-Erstellung der fachgerechten Zeichnung/en, Unterlagen
-Berechnung der Statik
-Unterschrift auf Zeichnungen
-Beantragung des Bauantrages
-Alle Behördengänge
-einholen, beantragen aller weiteren eventuell nötigen Unterlagen
-alle Schritte bis eine positive Baugenehmigung vorliegt
- Planung der zur Erstellung des Dachausbaus notwendigen Gewerke i.S. von Ausschreibungsunterlagen und Kostenschätzung
-Nach Fertigstellung des Ausbaues ist eine fachliche Begutachtung durchzuführen.
Sämtliche Nebenkosten wie z. B. Anfahrt, Abfahrt u.s.w. sind in dem Festpreis/Aktionsbetrag enthalten.
Sollte ein wichtiger Punkt vergessen worden sein, der zu einer positiven Baugenehmigung führt ist der ebenfalls in dem Auktionsbetrag inbegriffen.
Der Auktionsbetrag wird direkt nach Erteilung der Baugenehmigung durch die Behörde zu 80% gezahlt. Die restlichen 20% werden nach Fertigstellung des Anbaus ausgezahlt.
Die Kosten für die Erteilung des Bauantrages vom Amt werden von uns übernommen - dies gilt auch für sonstige, erforderliche amtliche Gebühren bzw. Kosten (Beleg erforderlich.)
Bitte stellen Sie alle noch offenen Fragen vor dem mitbieten!
Eine für uns kostenlose Vorabbesichtigung ist nach Absprache möglich und erwünscht. Pläne des Dachgeschosses können eingesehen, kopiert und ggf. auch vorab auf elektronischem Weg zugeschickt werden.
Selbstverständlich sollte die Planung den aktuellen energie - und wärmetschnischen Anforderungen entsprechen und die Kostenplanung entsprechende Förderungen (KfW- Dahrlehen u.a.) berücksichtigen. Da die Dachfläche als Bürofläche bereits geplant wurde, gehe ich davon aus, dass es im Hinblick auf die Statik keine Überraschungen gibt - ich werde mich aber nochmal bei der Baubehörde dzzu erkundigen, was bereits genehmigt worden ist.
Auf das alte Flachdach wurde im Jahr 2000 das neue Dach entsprechend der beigefügten Pläne für den Ausbau zu einer Bürofläche aufgestockt. Die Unterkonstruktion besteht aus Holzbalken mit Dämmung (wohl 200) sowie einem Bretterboden. Die Statik müsste hierfür berechnet worden sein. Ich werde mich diesbezüglich aber nochmals erkundigen.
Die Pläne der Dachaustockung aus 2000 sind jetzt der Auschreibung angehängt. Es versteht sich von selbst, dass die Planung den neuesten Erkenntnissen und Vorschriften im Hinblick auf energiesparendes Bauen gerecht werden muss. Ebenso gehe ich davon aus, dass bei der Kostenplanung mögliche Fördermittel (inbesondere KfW ) berrücksichtigt werden.
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