Ich habe ein Grundstück in Spanien, jetzt stellte sich heraus, dass dies unter einer anderen Flurstück Nr. eingetragen wurde.
Dazu benötige ich ene Spanisch sprechende Person, die auch an die Notarin und das Amt bzw. Gericht schreiben kann, dieses Gekaufte Grundstück richtig ein zu tragen.
Entsprechende Unterlagen würden übersand.
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