Stahlbetonunterzug in einer Garage, welche keine Funktion mehr als Träger hat, soll auf einer Länge von ca. 2,60 meter (Breite ca. 0,5 m, Höhe ca. 0,3 m) vom Bestand getrennt werden. Ob dies durch Sägen, Stemmen und/oder Bohren geschieht, entscheidet der Auftragnehmer. Entsorgung des Abbruchmaterials erfolgt durch Auftraggeber.
Zu benötigendes Material, wie auch Werkzeug müssen durch Auftragnehmer gestellt werden.
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