Erklärung des Sachverständigen nach § 75a Abs.8 Nr.2 NBauO unterschreiben und die von mir erstellte Statik später überprüfen, da mein Eintragungsantrag voraussichtlich erst im Febr. 2009 bearbeitet werden kann. Es handelt sich um ein Einfamilienhaus in Niedersachsen.
Ein Carport gehört dazu. Den EnEV - Nachweis darf ich selbst unterschreiben.
Bitte auf Rechnung.
Die Bezahlung erfolgt sofort nach Überreichung der Erklärung, die am besten noch heute per Fax raus sollte : )
Schönes Weihnachtsfest !
Archiv für Planung, Beratung