Wir vertreiben Stahlgittermasten mit 9 bzw. 12m Höhe - bis 10m ist je nach LBO keine Baugenehmigung erforderlich.
Trotzdem wollen aber Kunden immer wieder mal eine statische Berechnung haben.
In einer Form, wie diese zusammen mit dem Bauantrag einzureichen wäre, also mit Skizzen und Fundamentplan.
Hier ist das Produkt:
http://www.wimo.com/mast-stahlgitter_d.html, es geht um die Maste 'MC-1000' mit 3x3 und 3x4m Länge.
Vorhanden: eine grobe Handskizze des Masts mit den Rohrabmessungen und Fotos. Fehlende Angaben können vom Hersteller beschafft werden. Außer dem sind Masten hier am Lager, um evtl. benötigte weitere Maße abnehmen zu können.
Ermittelt soll auch die maximal zulässige Kopflast des Masts (max. zulässige Windlast der vom Kunden an der Mastspitze anzubringenden Antenne), für Windlastzone I und II.
Der genaue Arbeitsumfang wäre abzustimmen, deshalb ist der Preis symbolisch.
Das Bild anbei zeigt die Statik/Skizze unserer großen Teleskopmaste, so ähnlich sollte wohl dann das Ergebnis aussehen.
Archiv für Metallbau, Verarbeitung