Als Auflage der erteilten Baugenehmigung, muss ein Standsicherheitsnachweis für diese Kleinstwindkraftanlage nachgreicht werden.
Hier geht es um diesen Standsicherheitsnachweis (Ausarbeitung / Erstellung), sowie die verlangte Gegenprüfung duch einen weiteren zugelassenen Prüfingenieur.
Konstruktionszeichnungen des Windrades und des Mastes liegen nicht vor, ledigich die Maße und das Gewicht kann abgegriffen werden.
Größe des Windrades (Nabenhöhe): 5m, Flügeldurchmesser: 2,8m.
Bei weiteren Fragen einfach melden.
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