Für eine bereits vorliegende Baugenehmigung fehlen noch die statischen Berechnungen. Bei dem zu sanierenden Objekt handelt es sich um ein z.T. denkmalgeschütztes Gebäude mit Vorderhaus, Mittelteil und Fachwerkhaus.
In der Baugenehmigung steht:
- "Eine prüfbare statische Berechnung liegt noch nicht vor"
- "Mit den statisch relevanten Bauarbeiten darf daher erst begonnen werden, wenn eine geprüfte statische Berechnung durch mich zur Bauausführung freigegeben ist".
Die Kosten sind Endpreise inkl. MwSt.
Weitere Unterlagen stelle ich Ihnen, soweit möglich, natürlich zur Verfügung.
In einer weiteren Ausschreibung ist ein Modernisierungsgutachten für das Objekt zu erstellen.
Archiv für Planung, Beratung