Ich habe in Düsseldorf eine kleine Eigentumswohnung erworben, die gegenwärtig saniert wird. Teil des Sanierungsvorhabens ist der genehmigte Ausbau des Spitzbodens. Dieser ist in Vorjahren ohne Genehmigung ausgebaut worden.
Der Bauantrag für den Spitzboden ist bei der Bauaufsichtsbehörde im Oktober eingereicht und im Dezember genehmigt worden. Nun sind Nachweise über die Standfestigkeit, Schall und Wärme von einem staatlich anerkannten Sachverständigen nach §85 Abs. 2 BauO NRW zu erstellen.
Darüber hinaus wäre in einer Beratung zu klären, inwieweit die Decke zwischen Obergschoss und Spitzboden so geändert werden kann, dass eine Mittelholmtreppe eingelassen werden kann.
Für die Durchführung dieser Arbeiten wäre eine Besichtigung in Düsseldorf empfehlenswert.
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