Steuererklärung für ein Ehepaar. Sie selbständige Hebamme mit eigener Praxis, er Beamter. Selbstgenutzes Wohneigentum (Reihenhaus in der auch die Praxis ist) und vermieteter Wohnung. Daten können grundsätzlich vom bisherigen Steeuerberater aus Vorjahren übernommen werden.
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