Fachgerechtes streichen eines 140qm Wohnfläche Reihenhauses im Mertonviertel 60439 Frankfurt vor Einzug ohne Keller.
Der Auftrag soll zwischen dem 3.01.2011 und 12.01.2012 erledigt werden. Das Haus wurde 1998 gebaut und ist bis auf eine Einbauküche mit Einbauschränken während des Auftrages leergeräumt. Es gibt raumhohe Fenster auf der einen Seite des Hauses. Die Wände und Decken sollen gestrichen werden. Es wird ca. 4 Farben geben wobei jeder Raum grds. eine Farbe bekommt.
Die Räume sind bisher in weiß gestrichen mit der Ausnahme von zwei Wänden im 2 OG die blau sind.
Räume sind ausschließlich gefliest oder haben Kork-Boden. Kein Teppich-Boden.
Folgendes muß gestrichen werden (Decken und Wände):
EG:
Windfang
Flur
Wohnzimmer
Küche (soweit unverbaut)
1OG
Bad(nicht deckenhoch gefliest)
Schlafzimmer
Arbeitszimmer
Kinderzimmer
Flur
2OG (teilweise schräg)
Flur
Kinderzimmer
Schlafzimmer
Bad(nicht deckenhoch gefliest)
Ferner ist der Treppenaufang in die Stockwerke zu streichen.
Alle Wohnräume (Ausnahme 2 OG) haben Fußbodenheizung.
Sämtliche benötigten Materialien (Farbe, Malerwerkzeug, Abdeckplanen, Pinsel,...) stellt der Auftragnehmer. Farbauswahl wird nach Auftragerteilung mit dem Auftragnehmer besprochen.
Alle Räume sind leer (mit oben genannten Ausnahmen in der Küche) und sind fachgerecht deckend zu streichen.
- Boden, Fenster- und Türrahmen, Schalter, Türen, Steckdosen, Fußleisten etc. sind geeignet abzudecken bzw. -zukleben oder abzumontieren.
- Farbflecken und Abdeckmaterial nach dem Streichen entfernen und abmontierte Teile wieder anbringen;
- angefallener Müll muss nach dem Streichen komplett entsorgt werden.
Im Auktionsendpreis sind alle Material-, Lohn- und Fahrtkosten, Mehrwertsteuer sowie evtl. sonstige Nebenkosten enthalten.
Der Auftragnehmer haftet für eventuelle Mängel der Malerarbeiten (unsauberes Arbeiten, Flecken etc.), die vom Auftraggeber evtl. nach Fertigstellung der Arbeiten festgestellt werden. Die Arbeiten sind fachgerecht auszuführen. Der Auftragnehmer haftet auch für Beschädigungen des Hauses, die er verursacht hat.
Der vereinbarte Preis gilt als Festpreis inkl. Mehrwertsteuer. Sollten Mängel an den Malerarbeiten festgestellt werden, müssen diese ohne weitere Berechnung nachgebessert werden.
Abnahme durch den Auftraggeber ist erforderlich. Bezahlung nach Abnahme.
Die Renovierung muss am 12.01. abgeschlossen sein!
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
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