Zu erledigen sind folgende Arbeiten:
* abkleben und verdecken der vorhandenen Gegenstände (siehe Anmerkung 1)
* Streichen der Wände in Weiß (siehe Anmerkung 2)
* Streichen zweier Wände in Beige (jeweils nicht die gesamte Wand, sondern nur einen Teil (siehe Anmerkung 3)
* Streichen der Decken (siehe Anmerkung 2)
* Entsorgen des Abdeckmaterials etc.
Anmerkung 1
Die Wohnung ist bewohnt und soll renoviert werden. Die Gegenstände (Tisch, Couch, etc.) werden entweder, sofern möglich aus den Zimmern geräumt oder werden in die Mitte des Raumes gestellt, so dass die Wände frei sein werden. Die Gegenstände sind vom Auftragnehmer so abzudecken, dass sie nicht mit Farbe in Berührung kommen. An einer Wand steht eine Schrankwand, die nicht verschoben werden kann, sodass das Streichen dieser Wand nur an den zugänglichen Stellen möglich sein wird. Dies jedoch so, dass „von außen“ nicht zu erkennen ist, dass nur teilweise gestrichen wurde. Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass die Schrankwand entsprechend vor Farbe geschützt ist.
Anmerkung 2
* Es ist nicht die gesamte Wohnung zu streichen, sondern Wohnzimmer incl. amerikanischer Küche und Flur. Den Schnitt der Wohnung können Sie den beiden Bildern entnehmen. Auf dem einen können Sie in rot erkennen, welche Teile der Wohnung zu streichen sind. Dies betrifft auch die Decken. Die Wohnung hat folgende groben Abmaße:
- 1125 x 770 (Gesamtwohnung)
- davon sind bezüglich der Decke die 3 Zimmer (auf dem Bild durchgestrichen) nicht zu streichen: 230x300, 400x300 und 400x300. Somit ergibt sich meiner Rechnung nach rund 56 m2. Im Wohnzimmer befindet sich eine 767-breite Fensterfront, die selbstverständlich nicht zu streichen ist. Ebenso wie alle Türen, Heizkörper, Einbauküche, etc.
- Die Küche ist im offenen Stil gehalten. Freie Fläche zum Streichen reduziert sich somit deutlich auf einen schmalen Streifen oberhalb der Hängeschränke. Jedoch ist die Küche eingefasst von einem 50 cm-hohen Rahmen an der Decke (250x250).
Anmerkung 3
An den in grün gekennzeichneten Stellen sollen, wie jetzt auch bereits vorhanden, zwei in beige gehaltene Wandteile gestrichen werden. Sie rahmen sowohl den Fernseher als auch die Schrankwand ein.
Die Farbe stellt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer gibt dem Auftraggeber im Vorfeld der Arbeiten die Menge an zu beschaffender Farbe an. Möglich ist auch das Bereitstellen der Farbe durch den Auftragnehmer, sofern die Farbe nicht (wesentlich) teurer ist als im Baumarkt. Auftraggeber und Auftragnehmer einigen sich im Vorfeld der Auftragsvergabe darüber. Die Farbe in Beige stellt der Auftraggeber in jedem Fall allein. Die Menge ergibt sich problemlos aus der zu streichenden Fläche.
Der Auftragnehmer führt die Arbeiten sorgfältig durch und vermeidet Beschmutzungen und Schäden. Der Auftragnehmer beseitigt auf seine Kosten alle entstandenen Schäden oder Beschmutzungen. Das Abkleben incl. der Ab- und Anmontage der Steckdosen etc. übernimmt der Auftragnehmer. Die Arbeiten sind möglichst an einem Tag zu erledigen. Im Ausnahmefall kann am Folgetag die Arbeit beendet werden. Die Handwerksmittel wie Abdeckfolie, Abklebebänder, Leiter, Pinsel, Rolle, etc. bringt der Auftragnehmer mit. Entstehende Fahrkosten werden durch den Auftragnehmer übernommen.
Der Auftraggeber beräumt die Wohnung so, dass ein Streichen der Wände und Decken möglich ist (siehe oben bezüglich Schrankwand und Einbauküche). Der Auftraggeber stellt Essen und Trinken unentgeltlich zur Verfügung.
Die Arbeiten sind durchzuführen in Brandenburg/Havel in der Wilhelmsdorfer Vorstadt. Termin für die Erledigung möglichst innerhalb der ersten beiden Januarwochen 2012. Eine vorherige Besichtigung ist nach Rücksprache möglich. Die Telefonnummer gebe ich Ihnen gern auf schriftliche Anfrage.
Es handelt sich um die Wohnung meiner Mutter, für die ich die Organisation der Renovierung übernehme. Deshalb sind alle Absprachen (bis auf Besichtigungstermine) ausschließlich mit mir und nur in schriftlicher Form zu treffen.
Ich habe versucht, alles so detailliert wie möglich zu schildern, damit der Auftrag klar ist. Sollten Fragen sein, stellen Sie die Bitte gern.
Auftragnehmer ohne gewerbliche Genehmigung und Bewertungen bei myhammer oder andere Referenzen nehmen von Geboten bitte Abstand. Der Auftragnehmer geht davon aus, dass alle rechtlich notwendigen Genehmigungen vorliegen.
Archiv für Maler, Lackierer