Der Auftraggeber hat sich die Ausschreibung zuletzt am 08.08.2012 angesehen.
Es gelten die AGB, die ich akzeptiere.
Es sind die Wände im Flur/Treppenbereich einer Doppelhaushälfte zu streichen. Das Treppenhaus reicht vom Keller bis zum Spitzdach im 2. Obergeschoss. Die zu streichende Wandfläche beträgt schätungsweise 80 Quadratmeter. Da sich die Wände im Bereich einer Treppe mit zwei Kurven befinden und eine Wand im 2. Obergeschoss die Dachschränke ist, ist für die Ausführung des Auftrags eine Spezialleiter nötig, die der Auftragnehmer mitbringen muss.
Die Wände sind bislang in einem hellen Roséton gehalten und sollen einen leichten Gelb-Beige-Ton erhalten, ggf. ist dafür ein Vorstreichen mit Weiß nötig. Sämtlich Farben werden vom Auftraggeber gestellt.
Der Auftrag kann nach Vereinbarung zu einem frei gewählten Zeitpunkt erledigt werden, allerdings sollen die Arbeiten spätestens am 30. April 2010 abgeschlossen sein.
Wer stellt Material?: Auftragnehmer
Fairer Wettbewerb im Handwerk:
Die Teilnahme an Handwerksausschreibungen ist nur noch möglich, wenn Gewerbe-/Handwerkskarte der HWK bzw. Eintragung in die Handwerksrolle bei MyHammer nachgewiesen wurden.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Hilfe.
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Adressangaben des Anbieters
sind in Prüfung.