Der Auftraggeber hat sich die Ausschreibung zuletzt am 24.06.2012 angesehen.
Es gelten die AGB, die ich akzeptiere.
Einmal wöchentlich ist das Holztreppenhaus unseres 5-stöckigen Altbauhauses zu reinigen. Nur im Erdgeschoss ist Steinboden mit wenigen Steinstufen. Treppe und Geländer sind lackiertes Holz, die Treppenabsätze sind PVC belegt. Das Treppenhaus ist in einem neu renovierten Zustand.
Der Auftragsumfang umfasst:
1. wöchentlich nass bzw. feucht putzen von Fußboden, Treppen und Treppenabsätzen sowie des Aufzugsbodens
2. wöchentlich bürsten, ausschlagen oder saugen der Fußmatten auf den Etagen (7 Stück)
3. wöchentlich feucht abwischen der Geländer, Geländerzwischenräume und Fußleisten sowie der 8 Fensterbänke
4. monatlich Kellergänge und Waschküche kehren, 9 Fenster (ca. 12 qm) innen und außen putzen (leicht zugänglich)
5. monatlich Türen des Hauseingangs, Keller- und Hofzugangs sowie Briefkastenanlage abwischen
6. monatlich Aufzugswände und Aufzugstür und Aufzugsarmaturen mit Glasreiniger reinigen.
Reinigungsmittel werden gestellt.
Warmes Wasser kann aus der Waschküche entnommen werden.
Die Entlohnung von wöchentlich 40,-€ ist ein Einheitspauschalpreis pro Woche und nicht verhandelbar, da von der Eigentümergemeinschaft als Maximalpreis beschlossen.
Fairer Wettbewerb im Handwerk:
Die Teilnahme an Handwerksausschreibungen ist nur noch möglich, wenn Gewerbe-/Handwerkskarte der HWK bzw. Eintragung in die Handwerksrolle bei MyHammer nachgewiesen wurden.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Hilfe.
* kürzeste Entfernung (Luftlinie)
Adressangaben des Anbieters
sind in Prüfung.