Es geht um die Übersetzung einer Bescheinigung (eta 3/4 A4 Seite) und eines Arbeitsbuches (Einträge von 5 Arbeitsstellen also etwa 10 Sätze in Handschrift). Übersetzungen (Druckversion, also keine Handschrift) liegen vor. Die Papiere müssen nur abgeglichen, wenn nötig korrigiert und beglaubigt werden).
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