Der Auftraggeber hat sich die Ausschreibung zuletzt am 12.04.2012 angesehen.
Es gelten die AGB, die ich akzeptiere.
Hallo zu einem Umzug innerhalb Gelsenkirchens suchen wir ein Umzugsunternehmen.
Von jetzt 90 qm² Wohnfäche auf ca. 70 qm² Wohnfläche.
Umzugsweite unter 1 km.
Die jetzige Wohnung liegt im 1. OG und es wird auf eine Erdgeschosswohnung umgezogen mit guten Parkmöglichkeiten beiderseits.
Schon vorliegende Angebote lauten wie folgt:
1. Angebot:
1249,00 € inkl. Küchenmontagearbeiten inkl. Arbeitsplatte, ca. 60 Faltkartons, Bilderkartons, Flat-TV, Couchhüllen, 8 Kleiderkartons, SChätzungsweise ca. 35 cbm angegeben
2. Angebot:
1386,35 € inkl. Küchenarbeiten, ca. 60 kartons, Kartons für Spiegel, Bilder, Flat, etc... 8 Kleiderk., Küchenarbeiten inkl. Arbeitsplatte, Schätzungsweite ca. 32 cbm angegeben
Nun bitten wir um gegenangebote.
Es handelt sich um einen privaten Umzug auch gerne unter der Woche und eine sofortige Barzahlung kann vereinbart werden. Dies bitten wir bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen.
Umzugstermin steht noch nicht genau fest, wird aber wohl mitte bis max. Ende Mai 2012 liegen.
Fairer Wettbewerb im Handwerk:
Die Teilnahme an Handwerksausschreibungen ist nur noch möglich, wenn Gewerbe-/Handwerkskarte der HWK bzw. Eintragung in die Handwerksrolle bei MyHammer nachgewiesen wurden.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Hilfe.
* kürzeste Entfernung (Luftlinie)
Adressangaben des Anbieters
sind in Prüfung.
Hier eingestellte Informationen sind verbindlicher Bestandteil des Auftrages.
Öffentliche Frage vom 30.04.2012 um 11:22 Uhr
Natürlich geht es immer billiger, aber das nur mit Verlust der Leistung
und Qualität.
Ich an Ihrer Stelle würde eines dieser Angebote schon annehmen,
mache deshalb hier kein Gegenangebot, denn ich sehe den Sinn nicht ganz,
am Ende nur zum Geldwechseln rausgefahren zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
SE