Es gelten die AGB, die ich akzeptiere.
Es handelt sich um einen Umzug der am 25.3.2010 stattfinden soll. Möglich wäre auch der 26.03.2010.
Die derzeitige Wohnung (65 qm, 2 Zimmer) befindet sich in der Limburger Straße (Köln Innenstadt). Die neue Wohnnung (87 qm, 3 Zimmer) ist in der Bahnhofstr. in Porz.
Die Entfernung zwischen den beiden Wohnungen beträgt ca. 15 km.
Da in der alten Wohung der Parkraum sehr stark begrenzt ist, hat der Auftragnehmer für eine Halteverbotszone sorgen. Für das Aufstellen und abholen der Halteverbotsschilder hat ebenfalls der Auftragnehmer zu sorgen.
Die dadurch entstehenden Kosten sind im Gesamtpreis enthalten.
Für die neue Wohnung wird keine Halteverbotszone benötigt. Hier besteht die Möglichkeit mit dem LKW direkt im Hinterhof zu parken. Der Zugang zu Treppenhaus befindet ebenfalls im Hinterhof.
Die jetzige Wohnung befindet sich im 1.OG ohne Fahrstuhl und die neue Wohnung ist ebenfalls 1.OG, allerdings mit Fahrstuhl der im Halbgeschoss hält.
Das gesamte Umzugsgut wird in der beigefügten Inventarliste aufgeführt. Hier wird auch aufgeführt, welche Möbel auf- u. abgebaut werden sollen.
Der angebotene Preis versteht sich als Komplettpreis, inkl. Steuern, Versicherungen, Personal, Material, Sicherung der Ladung, Fahrzeug- und Fahrtkosten inkl. Benzin sowie die notwendige Halteverbotszone in der Limburger Str.
Der Auftragnehmer stellt alle für den Umzug notwendigen Arbeitsmittel- und Geräte (Werkzeuge, Zurrgurte, Schutzdecken etc.) und die notwendigen Transportmittel (entsprechendes Fahrzeug). Sämtliche Möbel, sowie die Fernseher müssen vom Auftragnehmer sicher verpackt werden.
Das Be- u. Entladen aus und in die Wohnung gehört selbstverständlich mit zum Auftrag.
Ca. 30 Umzugskartons und einige andere Dinge sind auch aus dem Keller zu transportieren.
Die Zahlung erfolgt nach erfolgreicher und abgeschlossener Erledigung des Auftrages in bar.
Der Auftragnehmer haftet für sämtliche Transport- und Gebäudeschäden sowie für Schäden am Umzugsgut.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung wird vorausgesetzt.
Eine Besichtigung vorab ist möglich.
Wer stellt Material?: Auftragnehmer
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ich danke Ihnen für Ihr Interesse und freue mich auf Ihr Angebot.
Fairer Wettbewerb im Handwerk:
Die Teilnahme an Handwerksausschreibungen ist nur noch möglich, wenn Gewerbe-/Handwerkskarte der HWK bzw. Eintragung in die Handwerksrolle bei MyHammer nachgewiesen wurden.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Hilfe.
* kürzeste Entfernung (Luftlinie)
Adressangaben des Anbieters
sind in Prüfung.