Um einen Betondurchbruch zwischen zwei Wohnzimmern innerhalb einer großen Wohnanlage (Baujahr 2000) durchzuführen, verlangt die Hausverwaltung ein Unbedenklichkeitsgutachten.
Der Statiker muss wissen, was für die Aussage gegenüber einer
Eigentümergemeinschaft wichtig und nachprüfbar sein muss (Standfestigkeit
nach Durchbruch einer Wand / ob tragend oder nicht ).
Die Unterlagen kann der Statiker im Büro der Hausverwaltung (PLZ: 80336 München) einsehen und sich gegen Empfangsbestätigung das entnehmen, was er benötigt. Nach dem Auftrag müssen sämtliche Unterlagen wieder an die Hausverwaltung geschickt werden.
Ein Mini-Plan liegt dieser Anfrage bei!
Die Bezahlung erfolgt, sobald die Hausverwaltung das Gutachten als formal korrekt akzeptiert hat.
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