Der Auftraggeber hat sich die Ausschreibung zuletzt am 27.06.2012 angesehen.
Es gelten die AGB, die ich akzeptiere.
Insgesamt sind auf dem Grundstück 6 einzelne Gewerke im Garten und Landschaftsbau zu erledigen. Benötigt werden ein kleiner Bagger für den Gartenbau, sowie ein Hydraulik Kran zum setzen der Steine. Wir suchen Fachleute mit einem entsprechenden Fuhr - und Maschinenpark.
1. Ausheben eines ca. 18 Meter langen Grabens entlang der Straße und ca. 3 Meter entlang der Einfahrt zum Grundstück. Setzen einer zweireihigen Mauer mit Mörtel. Auf Höhe des Eingangs zum Gebäude soll eine Treppe mit seitlichen Pfosten angedeutet werden. Anschließend verfüllen der Fläche hinter der Mauer um eine ebene Fläche zu erhalten. Steine sind vorhanden.
2. Fertigstellung einer bereits weitestgehend gesetzten trocken Mauer. Verfüllen der Mauer. Steine vorhanden.
3. Setzen einer zweireihigen Mauer um eine Terrasse herum. Fundamente sind gegossen. Pflastern und verfugen der Terrasse mit den vorhandenen Steinen aus einem ehemaligen Stall. Auffüllen und einebnen der Flächen um die Mauer der Terrasse herum.
4. Setzen einer 45 Meter langen zwei- bez. dreireihigen Trockenmauer. Dazwischen soll eine Treppe aus alten Holzbalken gesetzt werden. Auffüllen und ebnen der Fläche hinter der Mauer. Steine und Holzbalken sind vorhanden.
5. Einsetzen von drei fehlenden Steinen in eine bestehende trocken gesetzte Mauer.
6. Einebnen und walzen der gesamten zukünftigen Rasenfläche. Ausbringen und walzen von Gartenerde auf der gesamten Fläche des zukünftigen Rasens (ca. 3000 qm).
Ich möchte, dass bei Übernahme des Auftrages alle Gewerke am Stück zur Ausführung gebracht werden.
Die Arbeiten sind bis Ende Juli 2012 auszuführen.
Arbeitsgerät soll vom Auftragnehmer gestellt werden.
Nach Absprache können Materialien für die Ausführung vom Auftraggeber gestellt werden.
Um die Arbeiten vernünftig kalkulieren zu können ist ein vor Ort Termin unerlässlich.
Ich bitte um Kontaktaufnahme.
Fairer Wettbewerb im Handwerk:
Die Teilnahme an Handwerksausschreibungen ist nur noch möglich, wenn Gewerbe-/Handwerkskarte der HWK bzw. Eintragung in die Handwerksrolle bei MyHammer nachgewiesen wurden.
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sind in Prüfung.