Auf unserem Reihenhausgrundstück befindet sich direkt an der Straße und direkt neben einer Fertiggarage ein ca. 8-10 Meter hoher Walnussbaum, der etwa 50 Jahre alt ist und bereits mehrfach eingekürzt wurde. Dieser Baum soll beseitigt werden. Auch das anfallende Holz soll entsorgt werden.
Die Wurzel kann u.U. im Boden verbleiben. Auch hier würde ich je nach nach Kostenansatz eine Beseitigung mit einer Wurzelfräse vorziehen.
Die Nebenstraße kann zur Fällung in diesem Bereich gesperrt werden.
Eine Fällgenehmigung ist nicht notwendig, weil es keine Baumsatzung gibt und der Baum auch nicht im Bebauungsplan eingezeichnet ist.
Ausschließlich Anbieter die über eine entsprechende Qualifikation verfügen werden berücksichtigt.
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