Erstellung Wandöffnung (Wanddurchbruch)tragende Wand, sowie Wanddurchbruch von 2 nichttragenden Wänden
Es ist eine tragende Wand (4,32 x 2,35 x 0,175 m) zu entfernen und einen Träger nach Vorgabe des Statikers einzuziehen. Wand muss fachgerecht abgestützt werden.
Gestützt wird mit einem Träger (Rundrohr). Siehe beiliegender Anhang Wand (1).
Die Stärke des Trägers wird vom Statiker ermittelt und durch sie bereitgestellt und montiert.
Türzarge muss entfernt werden.
Ausserdem müssen 2 nichttragende Wände durchbrochen werden.
1.) Wand zwischen Küche und Wohnen im Ergeschoss (nichttragend)
2.) Wand zwischen Sauna und Ukleide/Ruhen im Kellergeschoss (siehe Anhang)
Hier muss ausserdem die Tür im Umkleide/Ruheraum zugemauert werden (keine Türen dort eingebaut).. siehe Punkt 4
Die Räume sind leer.
Bauschutt wird durch sie entfernt und entsorgt.
Durch Wanddurchbruch entstandene Stellen beiputzen.
Leitung für Lichtschalter muss verlegt werden.
Werkzeuge und notwendiges Baumaterial sind mitzubringen und müssen wie Anfahrtskosten u.s.w. im Endpreis enthalten sein. Die Baustelle muss besenrein verlassen werden. Der Endpreis muss alle anfallenden Kosten, Material, Anfahrt, Arbeitskosten, Abtransport, etc. enthalten. Entsprechender Versicherungsschutz sowie Garantie/Gewährleistung nach VOB sind Bedingung für die Auftragsvergabe.
Teilnahmevoraussetzung: Betriebe mit Eintragung in die Handwerksrolle.
Abschließende Besichtigung notwendig – gerne Vorabangebot –
Archiv für Maurer, Beton, Fugen, Estrich