Winterdienst gemäß den zur Zeit gültigen Bedingungen der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Oberkrämer.
Ausführungsort: Lindenstraße 1, 16727 Marwitz,
Gehweg räumen und streuen: ca. 32,00 m x 1,00 m = 32 qm.
Der Gehweg ist gepflastert und kann problemlos maschinell gereinigt werden, es gibt parallel verlaufend einen Grünstreifen, auf den der Schnee geschoben werden kann.
Abrechnung pauschal für die Saison nach Rechnungslegung (auch Vorkasse möglich).
Haftpflichtversicherung erforderlich.
Archiv für Reinigungskräfte