Es gelten die AGB, die ich akzeptiere.
Es ist eine 116 qm 4-Zi-Altbauwohnung zu renovieren - zu tapezieren und zu streichen.
Insgesamt sind auf ca. 240 qm Wandfläche die alten Tapeten zu entfernen, Rauhfaser zu kleben und zu streichen. Auf ca. 80 qm Wandfläche ist außerdem vorhandene Tapete zu streichen. Alle Decken bis zum oberen Stuckrand an den Wänden (ca. 30 cm von Deckenkante) sind zu streichen. Bei den Größenangaben sind Flächen für Fenster und Türen nicht abgezogen.
Die Deckenhöhe der Wohnung liegt bei ca. 3 Metern. Die Decken müssen nur gestrichen werden. Die Wände haben in ca. 2,70 m Höhe einen Stuck-Rand, bis zu dem muss im größten Teil der Wohnung die alte Tapete entfernt, Rauhfaser geklebt und anschließend gestrichen werden. In einigen Bereichen muss nur gestrichen werden.
Im Wohnzimmer (Doppel-Zimmer, ca. 42 qm) ist eine normale Schmuck-Tapete geklebt, die entfernt werden muss, anschließend Raufaser kleben und streichen. Die Decke ist weiß und muss nur übergestrichen werden (abgerundete Ecken). Am Boden sind Holzpaneele.
Im bisherigen Schlafzimmer (ca. 20 qm) ist Textiltapete an den Wänden, die entfernt und durch Raufaser ersetzt werden muss. Die bislang weiße Decke muss nur gestrichen werden.
In einem Flur zum Schlafzimmer ist bereits Raufaser an der Wand (helles Gelb), die nur gestrichen werden muss. Die Decke ist weiß und muss ebenfalls gestrichen werden.
Im bisherigen Gästezimmer (ca. 18 qm) und im Dielenbereich ist ebenfalls normale Schmuck-Tapete an den Wänden, die entfernt, durch Rauhfaser ersetzt und gestrichen werden muss. Die bislang weißen Decken müssen nur gestrichen werden.
In der Küche, der Toilette und dem Badezimmer sind vorhandene Schmuck-Tapeten sowie die Decke überzustreichen. In der Küche ist ein Riss in der Wand vorher auszuspachteln.
Die Wohnung soll in weiß (bzw. Altweiß/Eierschale) gestrichen werden.
Der Auftragnehmer übernimmt die Entsorgung, z.B. der alten Tapeten und Abdeckmaterialien.
Der Fußboden wird vor dem Streichen noch abgeschliffen und versiegelt (anderer Auftrag, in diesem nicht enthalten), er muss vom Auftragnehmer entsprechend sorgfältig abgedeckt und geschont werden. Schalter, Steckdosen etc. sind vor dem Streichen abzuschrauben und nachher wieder anzubringen. Türrahmen, Fensterrahmen, Fußpaneele etc. sind so abzukleben, dass sie unbeschadet bleiben und nicht anschließend gestrichen werden müssen.
Der Auftragnehmer stellt Geräte und Material (u.a. Rauhfaser, Kleber, Farbe). Material hochwertig und schadstoffarm, Farben abwischbar. Materialauswahl in Absprache mit Auftraggeber.
Die Arbeiten sollen qualitativ und fachgerecht ausgeführt werden. Die Tapeten sollen gut halten und auf Stoß möglichst ohne Überlappung geklebt werden, beim Streichen nicht an den Rändern "übermalen", keine Streich-Löcher/-Himmel. Die Arbeiten müssen nach Start zügig ohne große Unterbrechungen erledigt werden und die Wohnung ist nach Abschluß besenrein zu machen (Abdeckplanen entfernen etc.).
Der Preis gilt als Pauschalpreis für sämtliche Arbeiten inkl. aller Kosten wie z.B. Gerätenutzung, Anfahrt, Entsorgung und Material. Bezahlung direkt nach erfolgreicher Arbeit/Rechnungsstellung per Überweisung wg. Steuer. Wir benötigen eine offizielle Rechnung (bei Firmen mit MwSt.-Ausweis). Alle Risiken (z.B. eigenes Verletzungsrisiko, Beschädigungsrisiko) trägt der Auftragnehmer, übliche Handwerker-Garantie.
Eine Besichtigung der Wohnung ist nach Terminabsprache möglich.
Die Wohnung wird bis zum 1.6. komplett geräumt (evtl. schon vorher), dann wird der Fußboden geschliffen und versiegelt (Auftragsvergabe läuft bereits über myhammer, bei Verzögerung verzögert sich auch dieser Auftrag) und anschließend soll möglichst rasch mit dem Tapezieren/Streichen begonnen und die Arbeiten zügig erledigt werden.
Fairer Wettbewerb im Handwerk:
Die Teilnahme an Handwerksausschreibungen ist nur noch möglich, wenn Gewerbe-/Handwerkskarte der HWK bzw. Eintragung in die Handwerksrolle bei MyHammer nachgewiesen wurden.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Hilfe.
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sind in Prüfung.