Es gelten die AGB, die ich akzeptiere.
Zu streichen sind 3 Zimmer, die Küche, das Bad die Diele/Flur und Toilette sowohl die Wände wie auch die Decken mit ca 80 qm Wohnfläche (Wandfläche ca 225 qm, wobei Tür-und Fensteröffnungen nicht abgerechnet wurden, und Deckenfläche ca. 79qm)
Alle Räume sind ohne Möbel -nur in der Küche einzelne Küchenmöbel.
Folgende Arbeiten sollten erfolgen:
- Wände und Decken deckend streichen (1-2 Mal je nach Erfordernis)
-Decke im Schlafzimmer spachteln und schleifen (ca. 20qm) vor dem Streichen
- in der Toilette sind ca 13 m Rohr abzuschleifen und zu lackieren.
- Wohnungstüre und 6 Zimmertüren und Zargen sind beidseitig abzuschleifen, soweit erforderlich auszubessern und weiß zu lackieren
– Boden, Fenster, Heizkörper, Schalter und Steckdosen etc. geeignet abdecken bzw. entfernen und wieder anbringen
– Farbflecken und Abdeckmaterial nach dem Streichen entfernen und entsorgen (Arbeitsplatz muss sauber hinterlassen werden)
Die Farbe für Wände und Decke (weiss) wird vom Auftraggeber gestellt.
Der Lack ist vom Auftragnehmer zu stellen (gute Handwerkerqualität)
Sämtliche Werkzeuge und Utensilien außer der Wandfarbe (Lack, Malerwerkzeug, Abdeckplanen, etc.) werden vom Auftragnehmer gestellt und sind im Preis enthalten, ebenso alle Lohn- und Fahrtkosten und evtl. sonstige Nebenkosten.
Der vereinbarte Preis gilt als Festpreis incl. Mehrwertsteuer. Sollten Mängel an den Malerarbeiten festgestellt werden, müssen diese ohne weitere Berechnung nachgebessert werden.
Der Auftragnehmer haftet für eventuelle Mängel der Malerarbeiten (unsachgemässes Arbeiten, Flecken etc.), die vom Auftraggeber nach Fertigstellung der Arbeiten festgestellt werden sollten. Die Arbeiten sind fachgerecht auszuführen. Der vereinbarte Preis gilt als Festpreis und wird bei fachgerechter Fertigstellung bezahlt.
Es ist eine Rechnung zur Vorlage Finanzamt zu erstellen
Die Arbeiten sollen kurzfristig und in wenigen Tagen ausgeführt werden.
Die Wohnung kann zur Angebotsabgabe besichtigt werden.
Fragen bitte per Email
Antwort kommt umgehend.
Fairer Wettbewerb im Handwerk:
Die Teilnahme an Handwerksausschreibungen ist nur noch möglich, wenn Gewerbe-/Handwerkskarte der HWK bzw. Eintragung in die Handwerksrolle bei MyHammer nachgewiesen wurden.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Hilfe.
* kürzeste Entfernung (Luftlinie)
Adressangaben des Anbieters
sind in Prüfung.
Hier eingestellte Informationen sind verbindlicher Bestandteil des Auftrages.
Öffentliche Frage vom 31.01.2011 um 16:52 Uhr
wir haben gerade Ihre Ausschreibung gesehen und würden die Arbeiten gerne für Sie durchführen.
Wir können Ihnen anbieten 2700€ inkl. MwSt. und Material.
Wir würden uns über eine kurze Rückmeldung per Email oder telefonisch freuen, damit wir alles Weitere besprechen können.
Viele Grüße