Nach Zwangsräumung einer Wohnung, die durch unfassbar schmutzige "Messiebewohner" zurückgelassen worden war, bedarf es einer desinfizierenden Reinigung.
Die Wohnung ist komplett leer, keine Bodenbeläge. Es handelt sich um zwei Zimmer, Küche und Bad auf der dritten Etage eines Mietshauses. Größe ca. 50 qm.
Archiv für Reinigungskräfte